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   BSG - B 13 RJ 23/98 R   

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BSG - B 13 RJ 23/98 R (https://dejure.org/9999,6410)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - L 3 RA 43/97

    Rentenversicherung

    Sie nimmt gleichfalls auf das vom SG erwähnte Urteil des 13. Senats des BSG vom 22.10.1996 (13 RJ 23/98) Bezug und hält dieser Rechtsprechung entgegen, die "Blankettformulierung" des "geeigneten Falls" in § 115 Abs. 6 SGB VI sei gerichtlich nicht überprüfbar.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1999 - L 3 RA 45/98

    Rentenversicherung

    Die Vorschrift verschafft jedenfalls dem als Mitglied einer Fallgruppe bestimmbaren Adressaten eines Hinweises ein subjektiv-öffentliches Recht auf dessen Erteilung, das dementsprechend den Rentenversicherungsträger verpflichtet, den Angehörigen der Fallgruppe die entsprechenden Hinweise im Regelfall ("soll") zu geben (BSG a.a.O. sowie B 5 RJ 18/98 R vom 07.07.1998 unter Anschluß an die Rechtsprechung des 13. und 8. Senates, u.a. BSG 13 RJ 23/98 vom 22.10.1996 - BSGE 79, 168 ff. = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 sowie 8 RKn 1/97 - BSG 81, 251 ff. = SozR 3-2600 § 115 Nr. 2; a.A. Meyer, Gemeinschaftskommentar Rd-Nr. 44 zu § 115 SGB VI ).
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